KfW-Unternehmerkredit - Programm 037 / 047
Die KfW fördert Betriebsmittel und Investitionen mittelständischer Unternehmen mit Krediten zu sehr günstigen Konditionen. Die Finanzierungshöhe kann bis zu 25 Mio. € betragen, eine Haftungsfreistellung der durchleitenden Bank kann bis zu einem Darlehensbetrag von 5.0 Mio.€ vereinbart werden.
Der KfW-Unternehmerkredit kann für Wachstumsvorhaben, betriebliche Investitionen des Anlage- und Umlaufvermögens, dem Aufbau von Lagerbeständen oder Bau und Kauf von Grundstücken und Gebäuden verwendet werden.
Nicht finanzierbar sind Umschuldungen, Anschluss- oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben. Das gleiche gilt für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre tätig sind.
Beantragung und Konditionen
Die Beantragung erfolgt über eine durchleitende Bank (meist Hausbank), die eine KfW-Förderung befürworten muss. Sie stellen Ihr Vorhaben mit den Sicherheiten, die Sie einbringen möchten, Ihrem Finanzierungspartner vor. Dieser leitet den Antrag nach Auswertung der Unterlagen, positiver Vorprüfung und Festsetzung der Preisklasse an die KfW weiter.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) entscheidet final über die Darlehensvergabe und koordiniert bei positivem Votum in Zusammenarbeit mit der durchleitenden Bank die Hinterlegung der Sicherheiten und die Darlehensauszahlung.
Die Konditionen betragen je nach Laufzeit, Bonität, Zinsfestschreibung und gewähltem KfW-Förderprogramm zwischen 1,0 - 7,85 % (Stand 01.06.2022).
KfW-Darlehen - Sicherheiten
Der KfW-Unternehmerkredit wird grundsätzlich mit Sicherheiten hinterlegt. Jeder Unternehmer sollte im Vorfeld überlegen, welche Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden sollen, da dies sich über die gesamte Vertragslaufzeit auf spätere Finanzierungsvorhaben gravierend auswirken könnte.
Bei der Abtretung von Forderungen kann später kein Factoring genutzt werden, da der Unternehmer beim Forderungsverkauf frei über diese verfügen können muss.
Bei der Abtretung des Lagerbestands kann später keine klassische Lagerfinanzierung genutzt werden, der der Lagerbestand bei dieser Finanzierungsart frei von Rechten Dritter sein muss. Wir empfehlen im Vorfeld einer Antragstellung (Banktermin) eine unabhängige und professionelle Beratung.
Haftungsfreistellung der KfW
Beim KfW-Unternehmerkredit bis 5 Mio. € kann die KfW 50% des Kreditausfallrisikos vom Darlehensnehmer gegenüber der Hausbank übernehmen. Diese Haftungsfreistellung verbessert oftmals die Bereitschaft der Hausbank zur Kreditzusage.
Auch wenn dies das Risiko der durchleitenden Bank reduziert, haftet der Kreditnehmer gegenüber der Hausbank grundsätzlich zu 100% für die Rückzahlung, inkl. der vereinbarten Sicherheiten.
Tilgungsfreie Anlaufjahre
Oftmals bringen Investitionen für Unternehmenswachstum erst nach einer gewissen Anlaufzeit die ersten Erträge und zusätzlichen Liquiditätszuflüsse. Hier können tilgungsfreie Anlaufjahre die Kapitaldienstfähigkeit auf ein gesundes Fundament stellen.
Je nach gewähltem Programm und Darlehenslaufzeit können bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden. In dieser Zeit werden nur Zinsen gezahlt. Betriebsmittel- und Warenlagerfinanzierungen können bei 2 Jahren Gesamtlaufzeit auch endfällig getilgt werden.
FGM Unternehmerkredit als Alternative
Unternehmen mit einem Kapitalbedarf bis 500 T€ können alternativ den FGM Unternehmerkredit für KMU nutzen. Die Zinsen liegen etwas höher, dafür werden keine banküblichen Sicherheiten und auch kein Eigenkapital benötigt.
Eine Zustimmung der Hausbank ist nicht erforderlich. Nach Vorlage der zur Antragsprüfung erforderlichen Unterlagen, beträgt die Bearbeitungszeit von der Angebotserstellung bis zur Darlehensauszahlung in aller Regel nur 10 - 14 Arbeitstage.
Im Gegensatz zum KfW-Unternehmerkredit können jederzeit kostenfrei Sondertilgungen vorgenommen werden. Die wichtigsten Merkmale und Unterschiede beider Varianten können Sie nebenstehendem Vergleich entnehmen.